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BFH 29.03.2007 IX R 10/06, NWB direkt 11/2006 S. 4

Veranlassungszusammenhang bei Darlehen

Für den Nachweis des Veranlassungszusammenhangs bei fremdfinanzierten Werbungskosten reicht ein zeitlicher Zusammenhang ebenso wenig aus wie eine Benennung des Zwecks bei der Schuldaufnahme. Der Steuerpflichtige, den die Feststellungslast trifft, muss nachprüfbar darlegen, dass die Schuld zur Bestreitung eines bestimmten Werbungskostenaufwands aufgenommen und die konkrete Schuldsumme zweckentsprechend verwandt worden ist. Wird die Schuldsumme vorzeitig an den Steuerpflichtigen ausgezahlt, ist sie bis zu ihrer zweckentsprechenden Verwendung in einer Weise festzulegen, dass eine anderweitige Verwendung in der Zwischenzeit ausgeschlossen ist. Den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung von aufgenommenen Darlehen, deren Valuta zunächst in einen Cashpool überführt wird, kann ein Steuerpflic...

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