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Private Telefonnutzung Selbständiger
Die fehlende Freistellung der Abzugsfähigkeit privater Telefonnutzungskosten für selbständig Tätige stellt im Hinblick auf die Steuerbefreiung der Privatnutzung betrieblicher PC und Telekommunikationsgeräte durch Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 45 EStG keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dar.