Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietrecht | Ausübung von Mietverlängerungsoption per Telefax
Das OLG Köln hebt in seinem Urteil v. - 22 U 105/05 hervor, dass eine Mietverlängerungsoption für einen Mietvertrag, der für eine längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wurde, grundsätzlich der Schriftform bedürfe und diese von daher nicht zur Disposition der Vertragsparteien stehe. Folglich genüge damit die Übermittlung einer solchen Option per Telefax diesem Schriftformerfordernis nicht.