Keine Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses durch Aufnahme eines beinahe volljährigen Kindes in den Haushalt seines
Onkels
Kindergeldberechtigung
Leitsatz
1. Die Haushaltsaufnahme hat auf den Kindergeldanspruch für ein leibliches Kind erst und nur dann Einfluss, wenn mehrere Kindergeldberechtigte
vorhanden sind.
2. Ein für die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses erforderliches Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis
wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern kann im Regelfall nur entstehen, wenn das Kind schon längere Zeit vor der Volljährigkeit
in den Haushalt aufgenommen wird. Welcher Zeitraum insofern maßgeblich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Im
Streitfall wurde die Haushaltsaufnahme des Kindes durch seinen Onkel acht Monate vor der Volljährigkeit im Hinblick auf die
Entfernung zwischen der elterlichen Wohnung und der Wohnung des Onkels als nicht ausreichend angesehen.
3. Der Abzweigungsanspruch macht nicht den Unterhaltsgewährenden zum Kindergeldberechtigten, sondern hat nur Einfluss auf
die Auszahlung des Kindergeldes.
Fundstelle(n): QAAAB-78811
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Sächsisches FG, Urteil v. 18.01.2006 - 1 K 2064/04 (Kg)
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