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FG Köln 07.09.2005 13 K 6940/03, NWB direkt 10/2006 S. 8
Finanzunternehmen i. S. des § 8b KStG
Kapitalgesellschaften, die Vorratsgesellschaften verschiedenster Rechtsformen gründen und veräußern, sind kein Finanzunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 3 KWG (§§ 8b Abs. 2, 8b Abs. 7 KStG).