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Neuregelungen für grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen verabschiedet
Das Kabinett hat den Entwurf eines Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes verabschiedet. Hiermit soll die EU-Übernahmerichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz regelt den Geltungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bei Unternehmensübernahmen mit grenzüberschreitendem Bezug.
Ziel des Gesetzes ist es, ein einheitliches Schutzniveau bei Übernahmeangeboten und Kontrollerwerben auch für inländische Aktionäre zu etablieren, ohne nationale Besonderheiten aufzugeben. Zudem werden Transparenz und Rechtssicherheit auch bei grenzüberschreitenden Übernahmen erzielt.
Bislang ist das WpÜG nur auf Zielgesellschaften mit Sitz im Inland anwendbar. Künftig hingegen soll es auch bei Übernahmen von Zielgesellschaften mit Sitz im europäischen Ausland gelten. Grundsätzlich gilt für gesellschaftsrechtliche Fragen das Re...