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Weiter laufende Kapitallebensversicherung: Auszahlung der Überschussanteile
Zahlt eine Versicherung nach mindestens zwölfjähriger Vertragslaufzeit aus der weiter laufenden Kapitallebensversicherung Zinsen (Überschussanteile) aus, sind die Zinseinnahmen steuerfrei. Das hat der BFH entschieden.
In dem Streitfall stützte das Gericht seine Entscheidung auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, eine Vorschrift, die direkt nur den Fall des Rückkaufs einer Versicherung nach mindestens zwölfjähriger Laufzeit behandelt.
Die Richter argumentierten jedoch: Sieht der Gesetzgeber den Vorsorgezweck schon beim Rückkauf einer Versicherung nach mindestens zwölfjähriger Laufzeit als erfüllt an, müsse dies erst recht gelten, wenn der Versicherungsvertrag fortgeführt werde und der Versicherungsnehmer lediglich die Überschussbeteiligung ausgezahlt bekomme. Denn gerade dem Vorsorgegedanken werde mehr Rechnung getragen, wen...