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FG München 02.11.2005 4 V 2666/05, NWB direkt 9/2006 S. 11
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerentrichtung im Insolvenzverfahren
Der Insolvenzverwalter einer GmbH hat auch für das Halten eines Kraftfahrzeugs, das nicht für die Insolvenzmasse genutzt wird, die laufende Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit zu entrichten.