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Umsatzsteuerausweis in Kleinunternehmerrechnung
Weist ein Kleinunternehmer zu Unrecht in einer Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert aus, ist dadurch ein Vorsteuerabzug nicht begründet, weil es sich dabei nicht um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer handelt. Mit dem Steuerausweis in einer Rechnung wird nicht gegenüber dem Finanzamt schlüssig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Die Belastung mit nicht abziehbarer Umsatzsteuer kann der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer nicht auf die Allgemeinheit überwälzen, weil nur er allein insoweit das wirtschaftliche Risiko trägt.