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Berufsrecht | Verbot einer Sternsozietät für Anwalts-Aktiengesellschaft
Der Gesetzgeber hat die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft nicht geregelt; deshalb hat der AnwZ (B) 27 und 28/03) diese Lücke unter Übernahme der Regeln zur Anwalts-GmbH geschlossen. Danach gilt das Verbot der Sternsozietät nach § 59e BRAO entsprechend auch für die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft. Entgegen der überwiegenden Meinung im Schrifttum ist dieses Verbot zurzeit nicht verfassungswidrig ( AnwZ (B) 83/04). Dagegen sind Wirtschaftsprüfer nicht auf die Tätigkeit in einer Sozietät beschränkt, können also auch mehreren angehören (§ 44b Abs. 1 WPO). Ebenso wenig ist es einem Steuerberater verwehrt, sich an mehreren Steuerberatungsgesellschaften zu beteiligen, weil die Regelungen in den §§ 49 bis 55 StBerG keine dem § 59e Abs. 2 BRAO entsprechend...