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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2306/01

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11EStG § 3 Nr. 62EStG § 8 Abs. 1EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB-V § 14 Abs. 1 SGB-V § 243 Abs. 1 GGArt. 3 GG Art. 33 Abs. 4

Beitragsnachlass einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber Dienstordnungsangestellten als geldwerter Vorteil

Leitsatz

Der Beitragsnachlass, den eine gesetzliche Krankenkasse ihren Dienstordnungsangestellten durch einen sog. Teilkostentarif in der freiwilligen Krankenversicherung - ohne Krankengeldanspruch - bei deren Verzicht auf einen Beihilfeanspruch einräumt, stellt einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.

Fundstelle(n):
AAAAB-77464

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.01.2005 - 3 K 2306/01

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