Aufwendungen für das Waschen typischer Berufskleidung zu Hause in der Waschmaschine als Werbungskosten
Schätzung der Reinigungskosten
Leitsatz
1. Aufwendungen für die Reinigung typischer Berufskleidung stellen Werbungskosten dar; dies gilt auch dann, wenn die Berufskleidung
zu Hause in der eigenen Waschmaschine gereinigt wird.
2. Das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ist insoweit nicht anzuwenden, auch wenn die Berufskleidung
zusammen mit privater Wäsche in der häuslichen Waschmaschine gereinigt wird.
3. Die Reinigungskosten sind in diesem Fall, da eine genaue Ermittlung nicht vorgenommen werden kann, zu schätzen. Die Schätzung
der Reinigungskosten kann auch anhand repräsentativer Daten der Verbraucherverbände erfolgen.