Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers;
Anwendbarkeit von § 13b
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf wiederkehrend zu zahlende
Erbbauzinsen
Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 2/2006
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erbauzinsen und der Frage der Anwendbarkeit der Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG nimmt die OFD wie folgt Stellung:
Die Bestellung des Erbbaurechts wird als grundstücksgleiches Recht grunderwerbsteuerlich wie ein(e) Grundstückserwerb (-lieferung) behandelt. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer wird der zu zahlende Erbbauzins kapitalisiert.
Umsatzsteuerrechtlich liegt jedoch eine sonstige Leistung in Form einer Duldungsleistung (Nutzungsüberlassung) vor, die nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei ist. Durch die Rechtsänderung zum unterliegen – im Falle einer Option nach § 9 UStG – auch Erbbauzinsen aus Altverträgen dem Anwendungsbereich des § 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG, da es sich bei dem Erbbauzins (Ausübung des Erbbaurechts) um eine Dauerleistung in Form von Teilleistungen i. S. des § 13b Abs. 1 S. 2 i. V. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 und 3 UStG (vgl. Abschnitt 24 Abs. 3 UStR 2005) handelt.
Oberfinanzdirektion
Koblenz v. - S
7279 A - St 44
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Fundstelle(n):
DStR 2006 S. 472 Nr. 11
UR 2006 S. 367 Nr. 6
LAAAB-77430