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Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Machbarkeitsstudie
Ein hinreichender Nachweis angeblich in bar geleisteter Betriebsausgaben für eine durch einen ausländischen Geschäftspartner erstellte Machbarkeitsstudie zur Erarbeitung eines Projekts zur Wasser- und Stromversorgung in ländlichen Gebieten ist nicht erbracht, wenn kein Zahlungsnachweis erbracht wurde, der wissenschaftliche Gehalt der Studie in krassem Missverhältnis zu den Aufwendungen steht, der Unternehmer nie einen offiziellen Auftrag für ein entsprechendes Projekt erhalten hat und darüber hinaus Zweifel bestehen, ob die beauftragte Firma überhaupt in der Lage gewesen wäre, die abgerechneten Leistungen auszuführen.