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FG Hessen 26.09.2005 2 V 4602/03, NWB 8/2006 S. 63

Abgabenordnung | Korrektur einer fehlerhaften Steuerfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist

§ 164 AO durchbricht nicht die Festsetzungs-/Feststellungsverjährung nach den §§ 169 ff. AO. Anpassungsfehler des Folgesteuerbescheids – sei es eine inhaltlich fehlerhafte Anpassung, sei es die Anpassung des Einkommensteuerbescheids an den Grundlagenbescheid nach Ablauf der Festsetzungsfrist – führen nicht zur Nichtigkeit des Bescheids, sondern lediglich zu dessen Rechtswidrigkeit. Setzt die Finanzbehörde eine Steuer abweichend von der kraft Gesetzes entstandenen Steuer zu niedrig fest und korrigiert sie diesen Fehler nicht innerhalb der in §§ 169 ff. AO geregelten Festsetzungsfrist, führt dies gem. § 47 AO kraft Gesetzes zum Erlöschen des kraft Gesetzes entstandenen aber nicht festgesetzten Teils der Steuer. Ist eine Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist kraft Gesetzes nicht mehr zuläs...

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