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FG Münster Urteil v. - 10 K 1086/04 F EFG 2006 S. 418 Nr. 6

Gesetze: EStG § 10d Abs 3 S 4, EStG § 10d Abs 3 S 5, AO 1977 § 356 Abs 2, EStG § 10d Abs 3 S 1

Verlustfeststellung:

Antragsfrist für den Erlass eines Bescheides über die gesonderte Verlustfeststellung nach § 10d EStG

Leitsatz

Ein Antrag auf erstmalige Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG kann in entsprechender Anwendung des § 356 Abs. 2 AO 1977 innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides gestellt werden, wenn einerseits ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid mangels Beschwer unzulässig ist und andererseits dieser Einkommensteuerbescheid keine Belehrung enthält, dass innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zu beantragen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1330 Nr. 21
EFG 2006 S. 418 Nr. 6
KÖSDI 2006 S. 15048 Nr. 4
IAAAB-76916

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FG Münster, Urteil v. 16.11.2005 - 10 K 1086/04 F

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