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Unternehmen in Berlin (West) mit Aktivitäten im Beitrittsgebiet
Unternehmen mit Sitz in Berlin (West) hatten für Aktivitäten im Beitrittsgebiet erst ab dem Anspruch auf Investitionszulage nach dem InvZulG 1991. Eine erweiternde Auslegung des InvZulG dahin gehend, dass diese Förderung auf die gesamten Investitionen des Jahres 1991, und damit auch auf das 1. Halbjahr 1991, auszudehnen wäre, kann nicht vorgenommen werden. S. 9