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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Der vorgelegte Jahresabschluss kann den Steuerfestsetzungen für einen Betrieb, in dem zu einem erheblichen Teil Bargeschäfte getätigt wurden (Textilreinigung mit mehreren Niederlassungen), nicht zu Grunde gelegt werden, wenn der Steuerpflichtige keine Kassenaufzeichnungen vorlegen kann und diverse Unterlagen zum Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben fehlen.