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Förmliche Zustellung von Steuerbescheiden
Notwendige Angaben in der Postzustellungsurkunde
Die Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde ist eine häufig vorkommende Zustellungsform, die sich nach den Vorschriften des VwZG richtet. Werden die in § 3 VwZG genannten Formalien nicht eingehalten, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Zustellung. Es besteht dann lediglich eine Heilungsmöglichkeit für den Fall, dass der Empfangsberechtigte nachweislich das zuzustellende Schriftstück erhalten hat. Der BFH hat sich in seiner Entscheidung v. - IV R 44/03 damit auseinandergesetzt, wie die Angabe der Geschäftsnummer in einer Postzustellungsurkunde auszusehen hat.
Zustellung durch Niederlegung
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Gesellschafter der Klägerin sind neben der Komplementär-GmbH die Ehegatten K und H. Am erließ das Finanzamt einen Sammelbescheid über geänderte gesonderte und einheitliche Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen 1993 und 1994. Diese Bescheide wurden mit Postzustellungsurkunde bekannt gegeben. Bekanntgabeempfänger war K. Die Zustellung erfolgte durch Niederlegung, nachdem die Zustellerin in der Wohnung des K niemanden angetroffen und eine Benachrichtigung über die Niederlegung in den Briefkasten geworfen hatte. Das Datum der Niederlegung war der...