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Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist
Mit Anschaffung und Veräußerung i. S. von § 23 Abs. 1 EStG sind die schuldrechtlichen Verträge über den entgeltlichen Erwerb und über die entgeltliche Übertragung des betreffenden Wirtschaftsguts zu verstehen. Der Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge ist für die Berechnung der in § 23 EStG geregelten Fristen maßgebend.