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Einkommensteuer | Aufwendungen für einen Schulbesuch als Sonderausgaben
Ein Schulbesuch, für den Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu berücksichtigen sind, kommt regelmäßig erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen in Betracht. Dies hat der NWB NAAAB-76226 entschieden.