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Einkommensteuer | Steuerfreiheit der Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten
Der 10. Senat des die Klage eines Finanzrichters und seiner Ehefrau auf eine einkommensteuerliche Gleichbehandlung mit den Bundestagsabgeordneten abgewiesen, aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum BFH zugelassen. Ziel des Verfahrens ist die einkommensteuerliche Gleichbehandlung der Kläger und aller anderen „normalen” Steuerbürger mit den Bundestagsabgeordneten. Ein Bundestagsabgeordneter erhält jährlich eine steuerfreie Kostenpauschale von über 40 000 € (ab : 43 764 €), ohne nachweisen zu müssen, ob Berufsausgaben überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe angefallen sind, während der „normale” Bürger jeden einzelnen Euro beruflich veranlasster Ausgaben beim Finanzamt belegen muss (vgl. Balke, NWB Aktuelle...