Haus- und Grundbesitz in der Besteuerung
2. Aufl. 1996
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Kapitel II: Besteuerung bei Erwerb und Veräußerung
A. Grunderwerbsteuer
Literaturhinweise: Mayer/Nadler, BB-Rechtsprechungsreport Grunderwerbsteuer 2012, BB 2013, 1434; Hörster, Neuregelungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgsetz, NWB 2013, 1967; Mayer, BB-Rechtsprechungsreport Grunderwerbsteuer 2011, BB 2012, 873; Claßen, Aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte zur Grunderwerbsteuer, UVR 2010, 276.
Verwaltungsanweisung: Einführungserlass zum Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1983), BStBl I 968.
I. Allgemeines
1 Die Besteuerung des privaten Haus- und Grundbesitzes setzt bereits beim Erwerb von inländischen (bebauten oder unbebauten) Grundstücken, aber auch von Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden durch die Erhebung von Grunderwerbsteuer ein, für die – unbeschadet der Steuerschuldnerschaft des Veräußerers – regelmäßig der Erwerber in Anspruch genommen wird. Bei der Veräußerung fällt sie erneut an, wenn damit meist auch keine wirtschaftliche Belastung mehr für den bisherigen Eigentümer verbunden ist.
1. Grunderwerbsteuer als Steuer auf den Umsatz mit Immobilien
2 Der Grunderwerbs...BStBl II 488BStBl 97 II 661