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Umsatzsteuer | Behandlung von Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
Die Bundesanstalt für Arbeit kann Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante schaffen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II). Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die Förderung umfasst in der Regel die Löhne für die Teilnehmer, die Kosten für Lernteil und Sozialbetreuung sowie die Kosten für zusätzlichen Aufwand. Der Förderbetrag hinsichtlich der Löhne der Teilnehmer und der Kosten für zusätzlichen Aufwand ist echter nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss. Dies gilt in der Regel auch hinsichtlich der Kosten für Lernteil und Sozialbetreuung ( NWB BAAAB-73852).