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Umsatzsteuer | Option eines gemeinnützigen Sportvereins zur Steuerpflicht für Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Das , Turn- und Sportunion Waldburg, lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Räumen die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das in Art. 13 Teil C der 6. EG-RL vorgesehene Recht ein, für eine Besteuerung zu optieren, können sie nach der Art der Umsätze oder nach Gruppen von Steuerpflichtigen unterscheiden, sofern sie die Ziele und die allgemeinen Grundsätze der 6. EG-RL, insbesondere den Grundsatz der steuerlichen Neutralität und das Erfordernis einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Befreiungen, beachten. (2) Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine nationale Rechtsvorschrift, die die Umsätze gemeinnütziger Sportvereine generell von der Steuer befreit und dabei das Recht dieser Sportvereine beschränkt, für eine Besteuerung der Ver...