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Einkommensteuer | Alkoholbedingte Unfallkosten durch 1-v.H.-Methode abgegolten
Durch die Anwendung der pauschalen Ermittlung der Nutzungsentnahme für betriebliche Fahrzeuge nach der sog. 1-v.H.-Methode sind auch außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten (z. B. alkoholbedingte Unfallkosten, Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz für alkoholbedingte Unfallkosten) abgegolten ( NWB DAAAB-73458).