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Auf dem Ausgleichsleistungsgesetz beruhender Erwerb von Flächen in den neuen Bundesländern
Ein Kaufvertrag zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in den neuen Bundesländern, der nicht der Durchführung des Eigentumsübertragungsgesetzes (EigentÜbertrG v. , GBl DDR I 1990 S. 899) dient, sondern nur der Durchführung von Bestimmungen des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG v. , BGBl I 1994 S. 2624), ist nicht nach § 11 EigentÜbertrG von der Grunderwerbsteuer befreit.