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FG Hessen 18.03.2004 4 K 3264/02, NWB direkt 4/2006 S. 8

Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei

Tätigt eine Gesellschaft Geschäfte ohne angemessenes Entgelt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und die für die Gesellschaft selbst zu Verlusten führen, liegt in Höhe der von der Gesellschaft erzielten Verluste zuzüglich eines angemessenen Gewinnsaufschlags eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Für die Abgrenzung zwischen einer auf Einkünfteerzielung gerichteten Tätigkeit und steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei gelten bei einer Kapitalgesellschaft die gleichen Grundsätze wie für natürliche Personen und Personengesellschaften. Maßgebliches Abgrenzungskriterium zur Liebhaberei ist, ob die Tätigkeit bei objektiver Betrachtung nach ihrer Art, der Gestaltung und der Betriebsführung sowie nach den gegebenen Ertragsaussichten für die Zeit von der Aufnahme bis zur voraussich...

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