Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Zahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sind diese dann keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die GmbH für seinen Einsatz an diesen Tagen ein besonderes Entgelt erhält und bei anderen Arbeitnehmern ebenso verfährt, der tatsächliche Arbeitseinsatz des Geschäftsführers klar belegt werden kann und er für seinen besonderen Arbeitseinsatz nicht bereits eine anderweitige erfolgsabhängige Vergütung – wie etwa eine Gewinntantieme – erhält.