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Eigene Einkünfte und Bezüge eines Kinds
Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eines in der Ausbildung zum Steueranwärter befindlichen Kinds (Beamter auf Widerruf) mindern nicht die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Anmerkung: Die Entscheidung grenzt sich damit ab zum .