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Kündigungsschutz | Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei betriebsbedingter Änderungskündigung
Bei einer Änderungskündigung sind alle vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertragsänderungen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen. Schlägt der Arbeitgeber z. B. den Wegfall von Arbeitsbefreiungen und zusätzlichen Urlaubstagen, die Geltung einer verkürzten Ausschlussfrist oder die Abgabe einer Erklärung des Arbeitnehmers vor, nicht der Scientologie-Lehre anzuhängen, so muss der Arbeitgeber darlegen, warum diese Regelungen geeignet und erforderlich sind, um den Inhalt des Arbeitsvertrags an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen ().