Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Wird ein Steuerbescheid mit der Post übermittelt und wird die betreffende Postsendung später als drei Tage nach Absendung in den Hausbriefkasten des Empfängers eingeworfen, beginnt nach dem NWB RAAAB-75017 die Einspruchsfrist am Tag des Einwurfs. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger des Steuerbescheids ein Unternehmen ist, der Einwurf an einem Sonnabend erfolgt und in dem betreffenden Unternehmen sonnabends nicht gearbeitet wird (Abgrenzung zum , BStBl 2003 II S. 898). – Anmerkung: Läuft der letzte Tag der Dreitagefrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO an einem Sonnabend oder Sonntag ab, verlängert sie sich auf den nächsten Werktag. Das gilt – wie die Entscheidung klarstellt – nicht, wenn der Tag des tatsächlichen Zugangs maßgeblich ist, weil der Verwaltungsakt erst nach ...