Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr
Leitsatz
Die mit Ablauf der Dienstzeit an einen ehemaligen Berufssoldaten gezahlten Übergangsgebührnisse nach dem Soldatenversorgungsgesetz
(SVG) stellen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 a EStG dar, die zu einer Kürzung
des Vorwegabzuges führen. Denn bei ihnen handelt es sich nicht um Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 EStG, weil sie in erster
Linie dem ehemaligen Soldaten den Berufswechsel erleichtern sollen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 261 Nr. 4 KAAAB-74954
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.11.2004 - 5 K 2120/03