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Schadenersatz gegen den Fiskus wegen fehlerhafter Umsetzung der 6. EG-RL?
Daneben stellt sich bei der fehlerhaften Umsetzung einer Richtlinie durch einen Mitgliedstaat seit der Entscheidung des Francovich (EuGH-Urteil, verb. C-6/90 und 9/90, Slg. 1991, I-5357, Rn. 31 ff.) stets die Frage nach einem Schadenersatzanspruch gegen den das Gemeinschaftsrecht missachtenden Mitgliedstaat. Hinsichtlich der fehlerhaften Umsetzung der 6. EG-Richtlinie in Bezug auf die USt-Befreiung für Glücksspiele hat sich der BFH im Rahmen eines Antrags auf Erlass von Säumniszuschlägen nunmehr zu etwaigen Schadenersatzansprüchen geäußert (vgl. = StuB 2005 S. 689).
Entgegen der oben aufgezeigten Rechtsprechung hatte die Finanzverwaltung in dem der BFH-Entscheidung zugrunde liegenden Fall Umsätze eines Glückspielunternehmens der USt unterworfen. Der Stpfl. hatte mit Hinweis auf ein am EuGH anhängiges Verfahren (Rechtssache Karlheinz Fischer) Einspruch eingelegt und die USt nicht entrichtet. Nach Verkündung des Urteils des EuGH in der Rechtssache Karlheinz Fischer hob das FA den USt-Bescheid auf. Es verlangte aber Säumniszuschläge vom Stpfl., soweit diese vor Einspruchseinlegung im Rahmen von USt-Voranmeldungen angefallen waren...