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Aufgabe aus dem Einkommensteuerrecht und dem Verfahrensrecht mit Schwerpunkten im Bereich der gewerblichen Einkünfte und der verbindlichen Zusage
I. Sachverhalt
A hat 500 000 € geerbt, die er gewinnbringend anlegen möchte. Er begibt sich in die Räume eines Vermögensberaters. Nach einer umfangreichen Beratung erwirbt A Kommanditanteile im Wert von 500 000 € an der B-GmbH & Co. KG, kraft derer er die Position eines gesetzestypischen Kommanditisten bekleidet. Gesellschaftsvertraglicher Zweck der B-GmbH & Co. KG ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (im Folgenden „Zielgesellschaften”) in Wachstumsbranchen.
Die B-GmbH & Co. KG wirbt gegenüber potenziellen Anlegern mit ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit, die steuerlich interessant sei. Als Investitionsstrategie gibt sie an, Gesellschaftsanteile aus eigenem Vermögen zu erwerben. Diese werden i. d. R. drei bis sechs Jahre gehalten und dann veräußert, wobei sie nicht gegenüber einer breiten Öffentlichkeit wie Massenware, sondern nur einem beschränkten Personenkreis potenzieller Erwerber angeboten werden. Die Veräußerungsgewinne werden nicht re-investiert, sondern vollständig an die Gesellschafter der B-GmbH & Co. KG ausgeschüttet. Die B-GmbH & Co. KG übt ihre Gesellschafterrec...