Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einheitsbewertung eines Golfplatzes als Erbbaurecht
Als Wert von Golfplätzen ist der Unterwert anzusetzen, der bei einer Veräußerung als land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück zum Hauptfeststellungszeitpunkt erzielbar gewesen wäre. Eine Differenzierung beim innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert zwischen einer vollwertigen und einer nur als Grünland nutzbaren Fläche ist erforderlich.