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Sozialversicherung | Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2006
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Bekanntmachung v. (BAnz Nr. 5 v. S. 63) die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2006 festgesetzt. Es handelt sich dabei um die Bezugsgröße, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung, die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung, die Höchst- und Mindestbeiträge in der allgemeinen Rentenversicherung, die Regelbeiträge für pflichtversicherte Selbständige in der Rentenversicherung sowie die Mindestarbeitsentgelte für behinderte Menschen.