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Arbeitsrecht | Private Telefongespräche und Internetnutzung am Arbeitsplatz
Die Benutzung im Betrieb vorhandener Kommunikationsmittel durch den Arbeitnehmer für Privatzwecke ist in einem angemessenen Umfang heute derart sozialtypisch, dass ohne ein ausdrückliches Verbot des Arbeitgebers dessen Duldung solcher Handlungen anzunehmen ist (, MDR 2006 S. 36).