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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 123/03 EFG 2006 S. 198 Nr. 3

Gesetze: EStG 1990 § 55 Abs. 1EWGV 1009/67

Veräußerung von an Aktienbesitz gebundenen Zuckerrübenlieferrechten

Keine Aufspaltung des Buchwerts des Grund und Bodens in entsprechender Anwendung der BFH-Rechtsprechung zur Milchreferenzmenge

Leitsatz

1. Vom Pauschalwert des Grund und Bodens eines Rübenanbaubetriebes (§ 55 Abs. 1 EStG) ist kein anteiliger Buchwert abzuspalten und als Betriebsausgabe bei der Veräußerung der an Aktien gebundenen Zuckerrübenlieferrechte zu berücksichtigen, wenn sich die Lieferrechte bereits vor dem zu selbständigen immateriellen Wirtschaftsgütern verfestigt hatten.

2. Zuckerrübenlieferrechte der Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellen selbständige immaterielle Wirtschaftsgüter dar, unabhängig davon, ob es sich um an den Grund und Boden oder aber um an Aktienanteile geknüpfte Lieferrechte handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
DB 2007 S. 32 Nr. 27
EFG 2006 S. 198 Nr. 3
RAAAB-74421

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.10.2005 - 6 K 123/03

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