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BBV 1/2006 S. 7

Erbschaftsteuer: Vermögensmeldung seit erst ab 2.500 €

Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen müssen seit dem beim Tod eines Kunden ab einem Guthaben von 2.500 € dem Finanzamt das Gesamtvermögen an Wertpapieren, Forderungen etc. anzeigen, das sich in ihrem Gewahrsam befindet.

§ 1 Abs. 4 Nr. 2 ErbStDV

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