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BBV 1/2006 S. 4

Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen auf den Weg gebracht

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen verabschiedet.

Das Gesetz leiste einen Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Steuerbasis und somit unmittelbar zu größerer Steuergerechtigkeit, so das Bundesfinanzministerium in einer Stellungnahme. Damit werde auch dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu größerer Geltung verholfen.

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf im Hinblick auf Ihre vermögensrechtliche Beratung folgende Maßnahmen:

  1. Die Gewinnermittlung nach der Einnahmenüberschussrechnung wird angepasst und damit ein aus der Sicht der Kapitalanleger lukratives Steuersparmodell abgeschafft. Künftig können Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke nicht mehr sofort, sondern erst im Zeitpun...

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