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Banken dürfen Kredite frühzeitig kündigen
Für Ihre mittelständischen Mandanten wird es aufgrund von Basel II immer schwieriger, günstige Kredite zu erhalten. Finanzielle Schwierigkeiten sind häufig die Folge. Beachten sollten Sie in diesem Zusammenhang auch ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2003 (Urteil v. – XI ZR 50/02), das den Druck auf Ihren bereits in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Mandanten zusätzlich erhöht. Demnach dürfen Banken Kredite von finanziell angeschlagenen Mandanten fristlos kündigen, selbst wenn die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund ist für Ihre betriebswirtschaftliche Beratung ein Krisen- und Sanierungsmanagement, das auch alternative Finanzierungsformen mit in die Überlegungen einbezieht, wichtiger denn je.