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Quo vadis Hinzurechnungsbesteuerung und EG-Recht – Bestandsaufnahme und neuere Entwicklungen
I. Einführung
Die Frage nach der Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung mit EG-Recht nimmt konkrete Züge an: Bereits im Jahre 2004 haben die Special Commissioners den EuGH in der Rs. „Cadbury Schweppes” angerufen (Rs. C-196/04; dazu Schönfeld, European Taxation 2004, S. 441 ff.; Lieber/Rasch, GmbHR 2004, S. 1572 ff.; Stefaner, SWI 2004, S. 339 ff.; Körner, IStR 2004, S. 697 ff.). Mit der Rs. „Vodafone 2” haben sie nunmehr einen weiteren Fall zu den britischen CFC-Regeln vorgelegt (Rs. C-203/05, Vodafone 2, ABl EU Nr. C 182/2005, S. 29). Der britische High Court hat in der Rs. „Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation” ebenfalls den EuGH mit dieser Thematik befasst (Rs. C-201/05, ABl EU Nr. C 182/2005, S. 27). Auch die schwedischen CFC-Regeln befinden sich im Visier des EG-Rechtes. Das schwedische Skatterättsnämnden hielt deren Anwendung im Verhältnis zu Luxemburg für eine unzulässige Beschränkung der Grundfreiheiten. Anders soll es sich demgegenüber im Verhältnis zu EG-Drittstaaten verhalten (Skatterättsnämnden v. (www.skatteverket.se); vgl. dazu Mutén, Tax Notes International 2005, Vol. 1, S. 209 f.; Schönfeld/Lieber, FR 2005...