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FG Düsseldorf 09.11.2005 10 K 3519/04 E, NWB direkt 2/2006 S. 3

Ordnungsmitttel gegen nicht erschienenen Zeugen

Mit der Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trägt ein geladener Zeuge keinen zur Abänderung des festgesetzten Ordnungsmittels ausreichenden Entschuldigungsgrund für sein Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung vor, wenn hieraus nicht zugleich seine Reise- und Verhandlungsunfähigkeit ersichtlich ist.S. 4

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