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BAG 07.12.2005 5 AZR 254/05, NWB 2/2006 S. 18

Öffentlicher Dienst | Vereinbarung einer Vergütungsminderung unter Zusage einer späteren Verbeamtung

Ein öffentlicher Arbeitgeber darf sich von einem Angestellten nicht eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lassen. Eine solche Vereinbarung ist auch als Nebenabrede in einem Arbeitsvertrag nichtig und begründet nach der Rechtsprechung einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung. Davon zu unterscheiden ist die Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Vorschriften (unter Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung) im Zusammenhang mit der Zusage einer späteren Beamtenernennung, was zu einer entsprechend höheren Nettovergütung führt ().

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