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BSG 15.12.2005 B 7a AL 46/05 R, NWB 2/2006 S. 17

Arbeitsförderung | Verlust der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers

Begeht ein Berufskraftfahrer während eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses im Straßenverkehr eine Straftat, so kann der später, nach Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, eintretende Verlust der Fahrerlaubnis, den der Arbeitgeber zum Anlass für eine Kündigung nimmt, nicht mehr als „versicherungswidriges Verhalten” die Verhängung einer Sperrzeit rechtfertigen. Wäre das befristete Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt worden, wäre eine Sperrzeit von vornherein nicht in Betracht gekommen. Durch die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses darf der Arbeitnehmer aber nicht schlechter gestellt werden. Er kann auch nicht anders behandelt werden als ein Arbeitnehmer, der erst nach einem vorangegangenen Fehlverhalten (neu) eingestellt wird. Bei diesem könnte das ...

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