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Vorsteuerberichtigung nach Novation
Wenn keine eindeutigen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vertragsparteien bei der Vereinbarung einer Schuldumwandlung den Willen hatten, das bisherige Schuldverhältnis zum Erlöschen zu bringen, ist nicht von einer Entgeltsvereinnahmung infolge der Schuldumwandlung auszugehen; die Umwandlung erfolgt dann erfüllungshalber. Liegt kein Erlöschen des ursprünglichen Schuldverhältnisses durch die Schuldumwandlung in ein Darlehen vor, kann auch ein späterer Verzicht auf die ursprüngliche Forderung Anlass für eine Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG sein.