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Doppelbesteuerung | Gegenseitige Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen
Mit Schreiben v. 24. 11. 2005 - IV B 1 - S 1321 LTU - 1/05 (BStBl 2005 I S. 1008) hat das BMF die mit der Republik Litauen getroffene Absprache v. 27. 10. 2005 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke veröffentlicht. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.