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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 4 K 4058/03

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 11 Abs. 2 Satz 2

Umsatzsteuervorauszahlung keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Leitsatz

Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die im Januar des Folgejahres für Dezember des Vorjahres bezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Jahr der Verausgabung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist. Die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer stellt keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAB-73457

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 22.07.2004 - 4 K 4058/03

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