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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 317/02 EFG 2006 S. 332 Nr. 5

Gesetze: EStG 1998 § 40a Abs. 2, EStG 1998 § 42d Abs. 1 Nr. 1, EStG 1998 § 19 Abs. 1 S. 1, EStG 1998 § 8 Abs. 1

Berücksichtigung eines im Dezember gezahlten Weihnachtsgeldes bei der Lohnsteuerpauschalierung eines geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers

Leitsatz

1. Für die Frage, ob für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer die Lohnsteuerpauschalierungsgrenzen nach § 40a Abs. 2 EStG eingehalten sind, sind Bezüge, die nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören (Urlaubsgeld, Einmalbeiträge für eine Direktversicherung, freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld), unabhängig von ihrem Zufluss beim Arbeitnehmer auf die gesamte Beschäftigungszeit des Kalenderjahrs zu verteilen.

2. Auch wenn dadurch die Pauschalierungsgrenzen auf das ganze Jahr gesehen nur geringfügig überschritten worden sind, verstößt es nicht gegen Treu und Glauben, wenn das FA nunmehr nachträglich einen individuellen Lohnststeuerabzug für die betroffenen Arbeitnehmer vornimmt und ggf. einen Lohnsteuerhaftungsbescheid gegen den Arbeitgeber erlässt.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 602 Nr. 10
EFG 2006 S. 332 Nr. 5
KÖSDI 2006 S. 15042 Nr. 4
VAAAB-73439

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2005 - 8 K 317/02

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